Branchenabkommen

Branchenabkommen
1. Begriff: Kooperative, freiwillige Absprache zwischen den Unternehmen einer Branche und der Umweltbehörde, bei der Unternehmen und Verbände eigenverantwortlich Maßnahmen ergreifen, um von außen gesetzte Ziele zu erreichen; nicht-fiskalisches Instrument der  Umweltpolitik.
- 2. Vorteile: a) Berücksichtigung der jeweiligen unternehmensspezifischen, regionalen Umweltbedingungen.
- b) Vermeidung eines langwierigen Gesetzgebungs- und Verordnungsprozesses.
- c) Harmonische Integration in die Handlungsabläufe der Wirtschaft.
- 3. Nachteile: a) Gefahr einer punktuellen Umweltpolitik.
- b) Mangelnde Wirksamkeit rechtlich unverbindlicher B.

Lexikon der Economics. 2013.

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